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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung sämtlicher Angebote, Ausbildungen, Kurse, Seminare, Workshops sowie Retreats und Yoga- oder Meditationsreisen der Unity Training Roewers/Heinzmann GbR (im Folgenden Unity Training) unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
Angebote
Unity Training bietet Aus- und Weiterbildungen (früher z.T. unter dem Namen Unity Yoga), Retreats und Yoga- oder Meditationsreisen, Workshops, Mitgliedschaftsverträge, Zeitkarten, Mehrfachkarten, Einzel- oder Probestunden sowie Privatunterricht an.
Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit einer fest vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit von 1 oder 3 Monaten, die mit einer festgelegten Frist zum Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit kündbar sind oder sich automatisch verlängern.
Mehrfachkarten (5er-Karte oder 10er-Karte) berechtigen den Erwerber zur Teilnahme an 5 oder 10 offenen Kurseinheiten innerhalb des vereinbarten Zeitraums (idR 1 Jahr).
Zeitkarten berechtigen den Erwerber zur Teilnahme an der festgelegten Anzahl an Kurseinheiten (idR 8) eines vereinbarten festen Kurses.
Probe- oder Schnupperstunden dienen dem Kennenlernen des jeweiligen Kursinhalts und können nur einmalig (d.h. für eine einzige Kurseinheit) gebucht werden.
Einzelstunden können einzeln gebucht und beliebig oft erworben werden.
Private Einzelstunden werden auf die jeweiligen Bedürfnisse des/der Einzelnen zugeschnitten, dabei wird ein individuelles Übungsprogramm entwickelt. Der Unterricht wird einzeln vereinbart. Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung.
Unity Training bietet neben dem allgemeinen Kursprogramm als gesondert zu vergütende Leistungen Aus- und Weiterbildungen, Seminare und Workshops sowie Yoga- und Meditationsreisen/-retreats an. Die Teilnahme an diesen setzt eine gesonderte Anmeldung und Vergütung voraus.
Sonderleistungen wie Bücher, Audio- oder Onlinekurse können mit den oben genannten Mitgliedschaften oder Karten nicht erworben werden. Sie werden jeweils für sich gebucht.
Nutzungsberechtigung
Aus- und Weiterbildungen, Reisen/Retreats, Workshops, Mitgliedschaft und Mehrfachkarten (z.B. 8-Wochen-Kurse) sind nicht übertragbar. Nutzungsberechtigt ist ausschließlich die jeweils ursprünglich angemeldete Person. Der Mitgliedschafts- bzw. Karteninhaber verpflichtet sich, das gebuchte Angebot nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Voraussetzung für die Nutzung des Angebots ist die online-Buchung über die Website oder info [at] unity-training [dot] de (oder bei bestimmten Ausbildungen über die Website unseres Partners LIW) und die Zahlung des Ausbildungs-, Workshops-, Reise-, Mitgliedsbeitrags, der Zeitkarte oder der Einzelstunde im Voraus und im Falle der Nutzung von Mehrfachkarten die online-Anmeldung durch den Karteninhaber.
Umfang der geschuldeten Leistungen
Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen offenen Kursen. Für zusätzliche Veranstaltungen, wie Seminare, Workshops, Aus- und Weiterbildungen, Retreats, Reisen und Online-On-Demand-Angebote fallen zusätzliche Gebühren an.
Unity Training ist berechtigt, die maximale Anzahl der KursteilnehmerInnen festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen Gründen oder für den ordnungsgemäßen Ablauf der Kurse erforderlich ist. Eine Begrenzung wird auf der Website bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den/die KursleiterIn bestimmt.
Unity Training ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche Lage sowie die Person der/des KursleiterIn der einzelnen Kurse und Angebote in einer vertretbaren Weise zu ändern.
Unity Training bleibt an maximal 6 Wochen der NRW-Schulferien pro Kalenderjahr sowie an manchen gesetzlichen Feiertagen, ggf. an Karneval und idR vom 24.12.-1.1. geschlossen. Das genaue Datum der Schließungszeiten wird über die Webseite und per Aushang in den Räumlichkeiten von Unity Training angekündigt.
Um den teilnehmenden NutzerInnen die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die NutzerInnen nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht. Bitte beachte auch die Punkte unseres Yoga-Guides, insbesondere Step 2: https://www.unity-training.de/unity-training/willkommen-bei-unity-training/.
Unsere Yogakurse sind über die Zentrale Prüfstelle Prävention bei allen gesetzlichen Krankenkassen als Präventionskurse mit dem Präventionsprinzip “Entspannung” anerkannt. Im Fall von 80% Anwesenheit (7 von 8 Einheiten) bekommst du auf Anfrage in der letzten Kursstunde bzw. nach dem Kurs per E-Mail eine Teilnahmebestätigung zur Einreichung bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Krankenkassen zahlen nach unserem Kenntnisstand zwischen 70 € und 100% der Kursgebühr, zum Teil auch mehrmals im Jahr. Bitte erkundige dich bei deiner Krankenkasse. Die Abrechnung mit der Krankenkasse ist Sache der/des TeilnehmerIn.
Versäumte Kursstunden können nach Absprache bis zur zweiten Wochen des folgenden Kurszyklus oder in anderen Kursen nachgeholt werden, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht. Nachholstunden haben keinen Einfluss auf den Erhalt einer Teilnahmebestätigung für die Krankenkassen. Die erforderlichen mind. 7 von 8 Stunden für die Krankenkassenbezuschussung müssen innerhalb eines Kurszyklus in einem Kurs geleistet werden.
Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung des Kursleiters/ der Kursleiterin wird sich Unity Training um entsprechende Vertretung bemühen. Sollte dies nicht gelingen, kann ein Kurs ausfallen, ohne dass dies zu einer Kürzung des Mitgliedsbeitrags berechtigt.
Auch Kurse mit zu geringer Auslastung können von Unity Training gestrichen werden, ohne dass dies zu einer Kürzung des Mitgliedsbeitrags berechtigt. Das gilt, wenn bis zu Beginn der 3. Kurswoche eines Zyklus weniger als 5 TeilnehmerInnen pro Stunde angemeldet sind.
Sollte die Durchführung von Aus- und Weiterbildungen, Seminaren, Workshops oder Kursen nicht in Präsenzform möglich sein (z.B. aufgrund von Corona), wird die Veranstaltung online per Live-Stream durchgeführt. Die für das Angebot geltenden Widerrufs- und Stornobedingungen sind davon unberührt. Die technischen Voraussetzungen sind Sache der TeilnehmerInnen.
Mitgliedsbeiträge, Nutzungsentgelt
Die Mitgliedsbeiträge und das Nutzungsentgelt bei den Mehrfachkarten berechtigen zur Nutzung des allgemeinen Live-Kursangebotes von Unity Training im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze im Studio und ihre Live-Stream-Übertragung (falls angeboten). Ausgenommen hiervon sind die als Sonderleistung gekennzeichneten Kurse, Workshops, Seminare, Aus- und Weiterbildungen, private Einzelstunden, Retreats, Yoga-Urlaube und Onlinekurse, die nicht als Live-Stream angeboten werden.
für die eine gesonderte Anmeldung und Vergütung erforderlich ist.
Probestunden, Einzelstunden, Zeit- und Mehrfachkarten sind im Voraus und für die gesamte Kurslaufzeit zu zahlen.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind durch Kreditkarte oder Teilnahme am Lastschriftverfahren im Voraus zu zahlen. Das Mitglied erteilt unserem Buchungssystems-Anbieter Eversports eine Einzugsermächtigung in Höhe des vereinbarten Mitgliedsbeitrags.
Änderungen der Kontoverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.
Die Teilnahmeberechtigung an Aus-/Weiterbildungen, Retreats, Kursen, Seminaren und Workshops sowie an privaten Einzelstunden ist von der rechtzeitigen Bezahlung der entsprechenden Teilnahmegebühr im Voraus abhängig.
Die gesamte Teilnahmegebühr bei Kursen und Workshops ist sofort, spätestens 7 Tage, nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig. Wird der Betrag nicht rechtzeitig ausgeglichen, ist Unity Training berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Platz an eine andere Person zu vergeben.
Die Teilnahmegebühr von Retreats an anderen Orten, Aus- und Weiterbildung ist bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Aus-/Weiterbildung fällig, wenn im jeweiligen Vertrag nicht anders ausgeführt. Bitte beachte, dass bei Retreats an anderen Orten, wir ggf. die Organisation von Übernachtungen und/oder Transfer übernehmen, der/die TeilnehmerIn die Verträge für Übernachtung und Transfer jedoch mit dem jeweiligen Hotel, Seminarhaus oder Reiseveranstaltung schließt.
Unity Training ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Angebote und Kurse gemäß § 315 BGB zu ändern. Eine Preisänderung für die Mitgliedschaften ist nur wirksam, wenn sie mindestens ein Kalendermonat im Voraus durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumen von Unity Training und auf dessen Webseite mit Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Mitglied steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu.
Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Unity Training berechtigt, diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann Unity Training eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 8,00 EUR verlangen. Dem/der TeilnehmerIn bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.
Bildungsscheck/Bildungsprämie
Die Abrechnung eines Bildungsschecks/ einer Bildungsprämie kann nur dann erfolgen, wenn dies in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart wurde. Eine nachträgliche Einlösung des Bildungsschecks ist nicht möglich. Ein Bildungsscheck ist nicht kombinierbar mit Rabatten oder anderen Preisnachlässen. Zu beachten ist, dass ein Bildungsscheck nur in Höhe von bis zu 500,-€ verrechnet werden kann.
Zu beachten ist, dass auch mögliche Rabatte, Sonderkonditionen oder Vorteilsangebote bereits in der Anmeldung vermerkt sein müssen. Im Nachhinein können diese nicht mehr beachtet werden.
Kündigung
Mitgliedschaftsverträge mit einer fest vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit sind während der Mindestlaufzeit nicht ordentlich kündbar. Sofern diese Verträge nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, verlängert sich die Mitgliedschaft um die festgelegte Zeit. Ausnahme ist die 1-Monats-Mitgliedschaft, die jederzeit vor Ablauf des Monats kündbar ist.
Die Kündigung aus wichtigem Grund ist hiervon unberührt.
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Unity Training berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Unity Training behält sich in diesem Fall vor, Schadensersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
Kündigungen sind online über das Eversportskundenkonto abzuwickeln oder schriftlich an info [at] unity-training [dot] de. Kündigungen in mündlicher oder fernmündlicher Form sind ausgeschlossen.
Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)
Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist Unity Training durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Unity Training nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.
Besonderheiten bei der Buchung von Sonderleistungen (private Einzelstunden, Aus-/ Weiterbildungen, Workshops, Seminare, Retreats, Yoga-Urlaube, Online-Angebote, die nicht als Live-Stream angeboten werden) und festen Kursen
Mit Zusendung der Anmeldebestätigung an den/die TeilnehmerIn zu Aus-/Weiterbildungen, festen Kursen, privaten Einzelstunden, Workshops, Seminaren, Retreats sowie zu Yoga-Urlauben von Unity Training werden verbindliche Teilnahmeverträge geschlossen. Unity Training bestätigt die Anmeldung durch den Versand einer Anmeldebestätigung per E-Mail oder durch das Buchungssystem Eversports. Nur in Ausnahmefällen senden wir die Bestätigung per Post.
Der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig, spätestens bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Wird der Betrag nicht rechtzeitig ausgeglichen, ist Unity Training berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Platz an eine andere Person zu vergeben.
Aus-/Weiterbildungen, feste Kurse, Workshops, Seminare, Retreats sowie Yoga-Urlaube können von Unity Training bei fehlendem Teilnehmerinteresse oder Krankheit des Kursleiters abgesagt werden. Die bereits geleistete Kursgebühr wird in diesem Falle automatisch zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Online-On-Demand-Angeboten wird der Betrag direkt fällig.
Widerrufsrecht –
Ausbildungen und krankenkassenzertifizierte 8 Wochenkurse
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zur Yogalehrer-Ausbildung oder Ihre Anmeldung zu einem krankenkassenzertifizierten Yoga- oder Meditationskurs zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. der Kursanmeldung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Unity Training, Ebertplatz 9, 50668 Köln, info [at] unity-training [dot] de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das von uns erstellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Es besteht daher gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei der Buchung von Sonderleistungen (Weiterbildungen, 10er-Karten, 5er-Karten, Privatstunden, Seminaren, Workshops, Retreats und Yoga-Urlaube). Dies bedeutet, dass jede Anmeldung zu einem festen Kurs, Aus-/Weiterbildung, Workshop, einer Privatstunde, einem Seminar, Retreat oder Yoga-Urlaub unmittelbar nach der Bestätigung durch Unity Training verbindlich ist und unter Berücksichtigung der Regelungen zur Stornierung der Veranstaltung zur Bezahlung verpflichtet. Aus Kulanz kann Unity Training eine Widerrufsmöglichkeit einräumen. Diese sind in den jeweiligen Verträgen/Anmeldeformularen vermerkt.
Stornierung/Kündigung
Stornierungen der Anmeldungen zu festen Kursen, Einzelstunden, Seminaren oder Workshops sind nur bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn bzw. Beginn der Sonderveranstaltung kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung oder vor Kursbeginn werden 50 % der Gebühr berechnet, bei Stornierungen bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung oder vor Kursbeginn wird eine Gebühr von 70 % des gebuchten Kurses bzw. der Veranstaltung berechnet. Spätere Stornierungen werden mit 100 % der gebuchten Leistung berechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dem/der TeilnehmerIn bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.
Wiederrufsregelungen/Stornierungen der Anmeldungen zu Aus-/Weiterbildungen, Retreats und Yoga-Reisen sind in den jeweiligen Verträgen vermerkt. Soweit dort nicht anders beschrieben, wird dem Anmeldenden ein Widerrufsrecht Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterschrift des Kursteilnehmers eingeräumt. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Geht eine Rücktrittserklärung bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei Unity Training ein, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro an. Ab 2 Monate bis 1 Monat vor Ausbildungsbeginn sind im Falle eines Rücktritts 50% des Ausbildungsbetrags zu zahlen. Bei späteren Stornierungen oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung werden 100 % der gebuchten Leistung berechnet. Bei Stornierung aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit mit Attest) kann nach Absprache auf die nächst folgende oder andere Veranstaltung umgebucht werden. Unity Training ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Krankheit oder Unfall müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Dem/der TeilnehmerIn bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.
Haftung, Gesundheitszustand
Unsere Yogastunden sind darauf ausgerichtet, Körper und Geist in Balance zu bringen. Jeder Teilnehmende entscheidet selbst, wie weit er sich auf die angebotenen körperlichen und psychischen Prozesse einlässt. Passe deine Übungen deinen Möglichkeiten an und gehe niemals über deine eigene Grenze. Entspanne, wann immer es nötig ist.
Jede/r KursteilnehmerIn ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine/ihre körperliche Belastung selbst verantwortlich. Der/die KursteilnehmerIn unterrichtet Unity Training über bestehende körperliche Einschränkungen oder gesundheitlichen Störungen, die seine/ihre Fähigkeit zur Ausbildungs-/Kurs-/Seminarteilnahme beeinträchtigen könnten. In Zweifelsfällen wird der/die Kursteilnehmer/in diese vorher mit einem Arzt klären und jeweils vor Ausbildungs-/Kurs-/Seminarteilnahme mit der Kursleitung besprechen oder eine E-Mail an info [at] unity-training [dot] de senden.
Unity Training haftet grundsätzlich nicht für Schäden der KursteilnehmerInnen, das gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Unity Training beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die VertragspartnerIn regelmäßig vertrauen darf.
Live-Stream Yoga-Kurse/Yoga-Stunden finden im gegenseitigen Einvernehmen als solche über Zoom, Youtube, Facebook oder Instagram statt. Dies hat zur Folge, dass die Yogalehrerin/der Yogalehrer nicht wie bei einer Präsenzveranstaltung sofort bei Problemfällen und Fehlstellungen eingreifen kann. Die TeilenehmerInnen akzeptieren diese besondere Form des Yoga-Unterrichts. Das Yoga-Studio/die Yogalehrerin/der Yogalehrer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des/r TeilnehmerIn. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Yoga-Studios, der Yogalehrerin/des Yogalehrers, deren gesetzlichen VertreterInnen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die YogaschülerInnen treffen bei dieser besonderen Form des Yoga-Unterrichts besondere Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten. Bei Unklarheiten, Problemfällen und Fehlstellungen haben sie unverzüglich Kontakt mit der Yogalehrerin/dem Yogalehrer aufzunehmen und um eine Klärung zu bitten.
Für die von KursteilnehmerInnen mitgebrachten Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Unity Training keine Haftung für deren Verlust oder Beschädigung.
Personenbezogene Daten
Sämtliche TeilnehmerInnen von Unity Training werden hiermit darauf hingewiesen, dass ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung werden dabei selbstverständlich eingehalten. Die TeilnehmerInnen erklären sich in diesem Umfang mit der Bearbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten bereit. Weitere Informationen unter dem Punkt „Datenschutz“.
Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, sämtliche Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse, die für die Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von Bedeutung sein können, insbesondere die Änderung des Namens, der Adresse, der Kontoverbindung sowie den Wegfall von Umständen, die zu der Gewährung von Preisvergünstigungen führen, unverzüglich Unity Training schriftlich mitzuteilen.
Datenschutz
Unity Training weist gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten zu Zwecken der internen Bearbeitung, insbesondere der Erstellung von Rechnungen, elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten einverstanden.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.unity-training.de/datenschutz/ zu finden.
Urheberrecht
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen davon behalten wir uns vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung von Unity Training oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.
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